Klage abgewiesen
Gelände um den Tagesbruch zu Recht gesperrt
Die Sperrung des Geländes am Kahlenberg, wo sich im Februar 2008 der Tagesbruch ereignete, ist zu Recht angeordnet worden.
HERBOLZHEIM (gol). Mit dieser Entscheidung wies das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage eines Herbolzheimer Landwirts gegen ein vom Regierungspräsidium Freiburg verhängtes Betretungsverbot für sein Weinbaugrundstück ab.
Das Grundstück des Klägers liegt am Kahlenberg in der Gemeinde Herbolzheim, wo bis zum Ende der 1960er ...