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Klage abgewiesen

Gelände um den Tagesbruch zu Recht gesperrt

BZ-Redaktion

Von

Mi, 22. Dezember 2010 um 16:30 Uhr

Herbolzheim

Die Sperrung des Geländes am Kahlenberg, wo sich im Februar 2008 der Tagesbruch ereignete, ist zu Recht angeordnet worden.

HERBOLZHEIM (gol). Mit dieser Entscheidung wies das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage eines Herbolzheimer Landwirts gegen ein vom Regierungspräsidium Freiburg verhängtes Betretungsverbot für sein Weinbaugrundstück ab.

Das Grundstück des Klägers liegt am Kahlenberg in der Gemeinde Herbolzheim, wo bis zum Ende der 1960er ...

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