Wer bezahlt die Zwischenablesung von Wasser- und Heizkosten?
Bisher galt es als zulässig, dass Mieter die Kosten für das Ablesen von Wasser- und Heizungsstand zu tragen haben, wenn das vertraglich festgehalten ist. Ein Gericht hat die Handhabe für unwirksam erklärt.
Das Amtsgericht Kassel hat die Auffassung vertreten, dass eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter zur Übernahme von Zwischenablesekosten verpflichtet wird, unwirksam sei. Foto: Jens Büttner
Bei einem zwischenjährigen Ein- oder Auszug ist es so, dass die Kosten einer möglichen Zwischenablesung der Wasser- und ...