Geldstrafe für Sozialarbeiter
Staatsanwaltschaft verhängt Strafbefehl gegen Betreuer der Familie des getöteten Alessio.
FREIBURG. Die Freiburger Staatsanwaltschaft will ein Strafverfahren gegen das Kreisjugendamt Breisgau-Hochschwarzwald zum Tod des kleinen Alessio ohne öffentliche Hauptverhandlung erledigen. Auf ihren Antrag hin hat das Amtsgericht Titisee-Neustadt nur einen Strafbefehl gegen den zuständigen Sozialarbeiter erlassen.
Der 45-Jährige soll eine Geldstrafe in Höhe dreier Monatsgehälter zahlen. Ob er zustimmt, ist ungewiss, die Frist läuft. Die Strafverfolger werfen ihm "fahrlässige Tötung ...