Geldstrafe und Führerscheinentzug
Gericht in St. Blasien ahndet falsches Überholen / Unfall mit Motorrad an der Menzenschwander Brücke im April.
ST. BLASIEN. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 10 Euro und "ausnahmsweise" nur einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilte Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien einen 21-jährigen Auszubildenden. Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung durch falsches Überholen war dem serbischen Staatsangehörigen zur Last gelegt worden.
Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, an einem Vormittag im April aus Bernau kommend mit seinem Personenwagen kurz hinter der "Menzenschwander Brücke" trotz eines entgegenkommenden Motorrades überholt zu haben. Es kam zu einer leichten Kollision der Fahrzeuge, ...