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Geldstrafe wegen Körperverletzung

  • Do, 18. Dezember 2014
    Bad Säckingen

Das Landgericht Waldshut verurteilte eine 48-jährige Frau in zweiter Instanz zu 80 Tagessätzen à 30 Euro.

Die Angeklagte versuchte, einem Bad Sä...lten sie und brachten sie aufs Revier.  | Foto: dpa
Die Angeklagte versuchte, einem Bad Säckinger Polizeibeamten in die Genitalien zu treten und ihn anzuspucken. Die Polizisten fanden das gar nicht gut, fesselten sie und brachten sie aufs Revier. Foto: dpa

WALDSHUT (hsc). Wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Widerstand gegen Polizeibeamte hat das Landgericht Waldhut jetzt eine 48-jährige Angeklagte in zweiter Instanz verurteilt. Zuvor war die Staatsanwaltschaft gegen das vom Amtsgericht Bad Säckingen ausgesprochene Urteil in Berufung gegangen.

BAD SÄCKINGEN/Die frühere Postzustellerin, die heute stundenweise als Altenhelferin arbeitet, hatte im Februar eine Auseinandersetzung mit ihrem Vermieterehepaar gehabt. Die Vermieter hatten einen ...

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