Gemeinde schreibt alle Eigentümer an
Grundsteuerreform steht an.
(tm). 2025 tritt die neue Berechnung der Grundsteuer in Kraft. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige einheitliche Berechnung der Grundsteuer als nicht verfassungskonform erkannte. Als Grundlage für die künftige Berechnung hat sich das Land Baden-Württemberg für die Bodenrichtwerte entschieden. Diese können sehr unterschiedlich sein. Allein für die Gemeinde Steinen mit ihren Teilorten hat der Gutacherausschuss 303 unterschiedliche Zonen ermittelt.
Dabei fließen Kriterien ein wie die Lage des ...