Gemeinderat beharrt auf Nein zu Bauvorhaben
Behörde sieht Rechtswidrigkeit.
BAHLINGEN (mzd). Der Gemeinderat bleibt einhellig bei seiner Ablehnung einer Bauvoranfrage zum Bau von zwei Einfamilienhäusern im Hof des ehemaligen Gasthauses Rebstock an der Kapellenstraße und stellt sich damit gegen die Rechtsauffassung der Baurechtsbehörde beim Landratsamt. Diese hatte die Gemeinde aufgefordert, die Stellungnahme nochmals zu beraten, weil "das Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde".
Der Ermessensspielraum des Gemeinderats erstrecke sich "rein auf ...