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Generalstaatsanwalt: Gebrauch der Schusswaffe durch die Polizei war berechtigt

Gerhard Walser
  • Mi, 18. Oktober 2017, 12:38 Uhr
    Emmendingen

Es bleibt dabei: Das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf den Bewohner einer sozialen Einrichtung in Emmendingen wird eingestellt.

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Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gab den Beamten, die Schüsse auf einen Bewohner abfeuerten, recht (Symbolbild). Foto: dpa
Wie die Freiburger Staatsanwaltschaft ...

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