Generalstaatsanwalt: Gebrauch der Schusswaffe durch die Polizei war berechtigt
Es bleibt dabei: Das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf den Bewohner einer sozialen Einrichtung in Emmendingen wird eingestellt.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gab den Beamten, die Schüsse auf einen Bewohner abfeuerten, recht (Symbolbild). Foto: dpa
Wie die Freiburger Staatsanwaltschaft ...
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