Viele Arbeitnehmer stöhnen angesichts der Rente mit 67 – doch es gibt auch gegenläufige Bestrebungen: Das Freiburger Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Beamte bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten dürfen, wenn sie wollen.
Beamte dürfen ihren Ruhestand bis zum Alter von 67 Jahren hinausschieben, wenn keine ...