Das Landgericht Freiburg verwirft die Berufung eines Busfahrers, der wegen sexueller Nötigung verurteilt worden war. Das Opfer sei glaubwürdig. Die Verhandlung war nur schwer erträglich für die Frau.
Das Landgericht Freiburg verwirft die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen einen Busfahrer, der während seiner Dienstzeit ein Mädchen in Märkt sexuell genötigt hat: Ein Jahr und fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit lautet das Urteil. Der Fall zeigt, welche schweren Folgen eine sexuelle Nötigung für das Opfer haben kann.
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