Das Landgericht Freiburg mildert das Strafmaß im Betrugsfall um Sarah Kern leicht ab – bestätigt aber das Urteil gegen den Freiburger. Der Angeklagte bestreitet die Tat weiterhin.
Das Landgericht Freiburg hat im Betrugsfall um Sarah Kern, die Ex-Frau des Modedesigners Otto Kern, das Urteil gegen einen 50-jährigen Freiburger bestätigt. Das Strafmaß wurde in der Berufungsverhandlung am Donnerstag jedoch leicht verringert: ...