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Urlaubsdomizile

Gericht billigt ein Verbot von Ferienwohnungen

Simone Lutz und dpa

Von & dpa

Do, 09. Juni 2016

Wirtschaft

Wohnungsnot und gleichzeitig Apartments, die in Urlaubsdomizile umgewandelt werden - das wollen viele Städte nicht. Jetzt gibt es dazu ein erstes Urteil.

FREIBURG/BERLIN. Eigentlich darf es sie gar nicht geben. Diese schicke Ferienwohnung mitten in Berlin. Ledersofas, darüber großformatige Kunstwerke an der Wand. Vermieter Stephan la Barré verspricht Luxusausstattung. Dafür drohen ihm hohe Bußgelder. In Wohnhäusern kommerziell Ferienwohnungen anzubieten, ist in Berlin verboten. Am Mittwoch bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht das Gesetz – la Barré und andere Vermieter scheiterten mit ihren Klagen. Auch in Freiburg gibt es ein Zweckentfremdungsverbot.

Wogegen haben sich die
Anbieter genau gewehrt?
Gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Das verbietet spekulativen Wohnungsleerstand, Abriss, die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume und eben die Nutzung als Ferienwohnung. Ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung an Touristen zu vermieten, ist erlaubt ...

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