Gericht: Fahrer übersieht Rotlicht
Unfall am Bahnübergang: Geldstrafe für Autofahrer.
KENZINGEN. Wegen des fahrlässigen und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ist ein 45 Jahre alter Autofahrer aus dem Landkreis zu 20 Tagessätzen verurteilt worden. Das Amtsgericht Kenzingen kam zu dem Schluss, dass die Signalanlage am unbeschrankten Bahnübergang zwischen Jechtingen, Burkheim und Leiselheim in Ordnung gewesen sei, der Autofahrer also das Rotlicht übersehen haben müsse.
Der Unfall ereignete sich im Juli 2012: Der Autofahrer war vom Burkheim gekommen und nach Leiselheim abgebogen. Er kenne den Bahnübergang, sagte er vor Gericht. Ein Rotlicht habe er nicht ...