Account/Login

Gericht stoppt neues Windrad

  • dpa

  • Do, 23. März 2017
    Südwest

Rotmilan brütet in der Nähe.

STUTTGART (dpa/BZ). Wegen seiner Nähe zu einem Brutwald für den geschützten Rotmilan darf ein Windrad vorerst nicht in Betrieb gehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und verfügte auf Antrag des Landesnaturschutzverbandes (LNV) und des Naturschutzbunds (Nabu) einen Stopp der erst kürzlich gebauten Anlage bei Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall. Es bestünden "ernstliche Zweifel" an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung, hieß es. Es sei nicht ersichtlich, weshalb auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde (Az: 13 K 9193/16).

Für die beiden Verbände "hat dieser Gerichtsentscheid Signalwirkung für ähnliche Infrastrukturprojekte im Land". Über den konkreten Fall hinaus wollen der Nabu und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) im Land die artenschutzrechtlichen Gutachten überprüfen, auf deren Basis die Verwaltungen Ende 2016 mehr als 100 Windenergieanlagen im Land genehmigt haben. "Wir haben in der Vergangenheit wiederholt unzureichende Gutachten ausgemacht und kritisiert", heißt es in einer Erklärung der Vorsitzenden Johannes Enssle (Nabu) und Brigitte Dahlbender (BUND). Hierzu haben die Umweltorganisationen 15 Landratsämter angeschrieben und beantragt, die Artenschutzgutachten zu den im November und Dezember 2016 genehmigten Windenergieanlagen zu erhalten. Der Vorwurf: Gutachter hätten bei der Datenerhebung unterschiedliche Methoden angewandt. BUND und Nabu betonen, dass sie dem Ausbau der Windenergie grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 23. März 2017: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel