Account/Login

Baden-Württemberg

Gericht: Tantra-Masseurin muss Sexsteuer zahlen

  • dpa

  • Mo, 21. Juli 2014, 12:30 Uhr
    Südwest

Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes nun noch einmal bestätigt.

Tantra-Massagen sind keine Gesundheitsvorsorge.  | Foto: dpa
Tantra-Massagen sind keine Gesundheitsvorsorge. Foto: dpa
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel