Zeitungsverleger erringen einen Teilerfolg im Streit über die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten.
Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App haben die klagenden Zeitungsverlage einen überraschend klaren Sieg errungen. Das Landgericht Köln verbot der ARD am Donnerstag exemplarisch, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 weiter für Smartphones anzubieten. Es folgte ...