Da lohnt sich ein Regentanz: Geld zurück, wenn es in drei Wochen regnet. Damit will ein Möbelhaus Kunden locken. Glücksspiel, findet eine Behörde. Kein Glücksspiel, entscheidet ein hohes Gericht.
Ein Möbelhaus darf seine Kunden mit einer Wette auf das Wetter zum Einkauf locken. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden, dass es sich dabei nicht ...