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1,80 Meter

Gerichtsurteil: Hecken dürfen auch mal höher wachsen als zulässig

Franz Schmider
  • Mi, 07. Februar 2018, 19:57 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Das Landgericht Freiburg hat entschieden dass eine Hecke höher wachsen darf als die zulässigen 1,80 Meter – aber nur während der Vegetationsperiode. Vor Gericht hatten sich zwei Nachbarn um ihre Hecken-Höhe gestritten.

Eine Hecke an einer Grundstücksgrenze ...Vegetationsperiode überschritten wird.  | Foto: by-studio busse/yankushev
Eine Hecke an einer Grundstücksgrenze darf höher wachsen als die üblicherweise zulässigen 1,80 Meter, sofern diese Höhe während der Vegetationsperiode überschritten wird. Foto: by-studio busse/yankushev
Eine Hecke an einer Grundstücksgrenze darf höher wachsen als die üblicherweise zulässigen 1,80 Meter, sofern diese Höhe während der Vegetationsperiode überschritten wird. Denn in dieser ...

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