Das Landgericht Freiburg hat entschieden dass eine Hecke höher wachsen darf als die zulässigen 1,80 Meter – aber nur während der Vegetationsperiode. Vor Gericht hatten sich zwei Nachbarn um ihre Hecken-Höhe gestritten.
Eine Hecke an einer Grundstücksgrenze darf höher wachsen als die üblicherweise zulässigen 1,80 Meter, sofern diese Höhe während der Vegetationsperiode überschritten wird. Denn in dieser ...