Gesundheit
Warum bekommen Ärzte Geld für wertlose Pharma-Studien?

Schein-Studien erfreuen sich anhaltender Beliebtheit: Jeder zehnte Arzt in Deutschland bezieht Geld von der Pharmaindustrie – für Beobachtungen, die wissenschaftlich wertlos sind.
Krebs ist eine Tragödie. Und ein glänzendes Geschäft. Mit einer einzigen Chemotherapie-Infusion kann ein Pharmaunternehmen gut tausend Euro verdienen. Entsprechend umkämpft sind die Ärzte, die darüber entscheiden, welches Präparat zum Einsatz kommt. Sie erhalten Einladungen zu Kongressen, Beraterverträge – und dürfen bei Anwendungsbeobachtungen mitmachen. Bei diesen angeblich wissenschaftlichen Studien können Ärzte erstaunlich viel Geld dazuverdienen, wenn sie ein bestimmtes Medikament verschreiben und ein paar Formblätter ausfüllen.
Die Antikorruptions-Organisation Transparency International hat schon vor Jahren gefordert, Anwendungsbeobachtungen (AWB) zu verbieten. Weil sie "legalisierte Korruption" seien, "eine Gefahr für Patientinnen und Patienten". Doch passiert ist nichts. Die Schein-Studien erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Starten Pharmafirmen eine AWB, müssen sie dies unter anderem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen melden. Dort werden die Meldungen zur Kenntnis genommen und archiviert. Aus der Meldepflicht folgt – nichts.
Das Recherchezentrum Correctiv.org – dessen Kooperationspartner die Badische Zeitung ist – hat sich mit Hilfe des Presserechts die mehr als 14.000 Meldungen der Jahre 2009 bis 2014 besorgt, sie in eine Datenbank überführt und die Einträge gemeinsam mit Journalisten der Süddeutschen Zeitung, des NDR und des WDR ausgewertet. Erstmals wird nun das Ausmaß dieser umstrittenen Studien deutlich: Allein im Jahr 2014 ...
Die Antikorruptions-Organisation Transparency International hat schon vor Jahren gefordert, Anwendungsbeobachtungen (AWB) zu verbieten. Weil sie "legalisierte Korruption" seien, "eine Gefahr für Patientinnen und Patienten". Doch passiert ist nichts. Die Schein-Studien erfreuen sich anhaltender Beliebtheit. Starten Pharmafirmen eine AWB, müssen sie dies unter anderem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen melden. Dort werden die Meldungen zur Kenntnis genommen und archiviert. Aus der Meldepflicht folgt – nichts.
Das Recherchezentrum Correctiv.org – dessen Kooperationspartner die Badische Zeitung ist – hat sich mit Hilfe des Presserechts die mehr als 14.000 Meldungen der Jahre 2009 bis 2014 besorgt, sie in eine Datenbank überführt und die Einträge gemeinsam mit Journalisten der Süddeutschen Zeitung, des NDR und des WDR ausgewertet. Erstmals wird nun das Ausmaß dieser umstrittenen Studien deutlich: Allein im Jahr 2014 ...