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Gewalttätig nach banalem Anlass

  • Do, 26. September 2013
    Kenzingen

Amtsgericht Kenzingen gibt 21-jähriger Frau eine Chance.

KENZINGEN. Wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung ist eine junge Frau vom Amtsgericht Kenzingen zu 100 Arbeitsstunden bei einer sozialen Einrichtung und zu drei Beratungsgesprächen zur Konflikt- und Gewaltbewältigung verurteilt worden. Für die heute 21-Jährige galt noch das Jugendstrafrecht. Sie hatte im Dezember 2012 einem jungen Mann ein Glas ins Gesicht geschlagen, weil es ihr am Aufzug nicht schnell genug ging.

Der Anlass war banal: Eine Gruppe von jungen Leuten ging zum Aufzug einer Diskothek in Freiburg. Damit alle aus der Gruppe mitfahren konnten, blockierte ein junger Mann die Lichtschranke. Die Angeklagte war bereits im ...

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