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Gerichtsurteil

Gewerkschaft muss nach Streik nicht für ausgefallene Flüge zahlen

Christian Rath
  • Mi, 28. März 2012
    Wirtschaft

Gewerkschaft muss wegen ausgefallener Flüge kein Geld an Fluggesellschaften zahlen.

Bei wegen eines Streiks ausgefallenen ...ie Gewerkschaften kein Haftungsrisiko.  | Foto: DAPD
Bei wegen eines Streiks ausgefallenen Flügen tragen die Gewerkschaften kein Haftungsrisiko. Foto: DAPD
FRANKFURT. Streikende Gewerkschaften müssen nur dann mit Schadensersatzforderungen rechnen, wenn sie schuldhaft rechtswidrig gestreikt haben. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt in einem ...

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