Account/Login

Grauzonen des Mundraubs

  • Sa, 12. Oktober 2013
    Grenzach-Wyhlen

Was Sammler an Obst, Gemüse und Blumen mitnehmen dürfen, ist streng geregelt.

Ein Steinpilz  | Foto: Christiane Sahli
Ein Steinpilz Foto: Christiane Sahli

GRENZACH-WYHLEN. Beim Spazierengehen locken oft Äpfel oder Nüsse am Wegesrand, die viele Bürger unbedacht pflücken und mitnehmen. Was erlaubt ist und was nicht, scheint vielen unklar. Erlaubt ist der umgangssprachliche Mundraub, bei dem Nüsse und Obst vor Ort gegessen werden. Problematisch wird es, sobald Taschen, Säcke oder gar Kisten zum Einsatz kommen. Ein Überblick über die Grauzonen des Mundraubs.

Waldfrüchte und -pflanzen
Verboten sind aber Zweige von Forstkulturen oder das Ausgraben von Bäumen und Sträuchern. Auch sollten Bürger beachten, dass zwar der Wald für alle Bürger frei zugänglich ist, angrenzende Privatgrundstücke nicht betreten werden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel