Grundlage für neue Bußgelder
Dana Coordes
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Do, 27. Juli 2017
Waldshut-Tiengen
Waldshut-Tiengens Gemeinderat beschließt Änderungen der Polizeiverordnung / Vorgehen gegen Belästigung und Verunreinigung.
WALDSHUT-TIENGEN. Elf Seiten ist die Polizeiverordnung der Stadt Waldshut-Tiengen lang. Seit dieser Woche finden sich darin einige Änderungen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die neue Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit und zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen zugestimmt. Darin geht es ebenso um Müll und Lärm wie um das Anbringen einer sichtbaren Hausnummer oder das unerlaubte Plakatieren.
Die Polizeiverordnung ist die gesetzliche Grundlage, die es braucht, um Bußgelder ausstellen zu können. "In unserer Polizeiverordnung gibt es bislang für etliche Vergehen keine Tatbestände, diese haben wir hiermit nachgereicht und dem angepasst, was man ...