Account/Login

Grundlage für neue Bußgelder

  • Dana Coordes

  • Do, 27. Juli 2017
    Waldshut-Tiengen

Waldshut-Tiengens Gemeinderat beschließt Änderungen der Polizeiverordnung / Vorgehen gegen Belästigung und Verunreinigung.

Wer einen Zigarettenstummel auf die St...gegen die örtliche Polizeiverordnung.   | Foto: Dana Coordes
Wer einen Zigarettenstummel auf die Straße wirft, anstatt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen, verstößt neuerdings gegen die örtliche Polizeiverordnung. Foto: Dana Coordes

WALDSHUT-TIENGEN. Elf Seiten ist die Polizeiverordnung der Stadt Waldshut-Tiengen lang. Seit dieser Woche finden sich darin einige Änderungen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montag mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die neue Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit und zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen zugestimmt. Darin geht es ebenso um Müll und Lärm wie um das Anbringen einer sichtbaren Hausnummer oder das unerlaubte Plakatieren.

Die Polizeiverordnung ist die gesetzliche Grundlage, die es braucht, um Bußgelder ausstellen zu können. "In unserer Polizeiverordnung gibt es bislang für etliche Vergehen keine Tatbestände, diese haben wir hiermit nachgereicht und dem angepasst, was man ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel