Seit 1. Januar gilt die 50-Euro-Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Kunden aus der Schweiz. Noch sind Fragen offen – und die Schlange am Zoll nicht kürzer.
Zwar sind noch nicht alle Fragen geklärt und die Schlangen beim Zoll nicht spürbar kürzer. Gestempelt werden weiterhin alle "grünen Zettel", auch solche mit Datum 2019, die geringere Beträge ausweisen. Inwiefern diese Mehrwertsteuer bei Einkäufen im neuen Jahr noch erstattungsfähig ist, ist seitens der Finanzbehörden aber noch nicht abschließend entschieden. Von solchen Details abgesehen sind die ...