Angeklagter wird vom Vorwurf der Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen aber freigesprochen.
"Jedes Verhalten konnte man in diesem Fall doppeldeutig werten." Fast wie ein Seufzer klang diese Feststellung des Vorsitzenden Richters Bruno Schweizer vom Landgericht Freiburg, als er begründete, warum ein 54-jähriger Freiburger vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Prostituierten freigesprochen wurde. Was blieb, war eine ...