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Haftstrafe ist eine Geldfrage

  • Mi, 25. Juni 2014
    Titisee-Neustadt

Ein Mann muss nicht ins Gefängnis, da er nur von "draußen" seine Unterhaltschulden zahlen kann.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Weil er keinen oder zu wenig Unterhalt für seine beiden Kinder bezahlt hatte, drohte einem 52-Jährigen eine Gefängnisstrafe. Und das nicht zum ersten Mal: In den Jahren 2003, 2005 und 2010 war der Gipser aus dem Schwäbischen deshalb jeweils schon zu Bewährungsstrafen zwischen drei und sechs Monaten verurteilt worden. Die jüngste Bewährung war widerrufen worden, weil der Mann die ...

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