Auf die Ausstattung kommt es an

Ein Vermieter kann die Miete nicht beliebig erhöhen / Zur Orientierung dienen ein gültiger Mietspiegel oder drei vergleichbare Wohnungen.
Gesetzliche Vorgaben bestimmen, wann, um wie viel und wie oft ein Vermieter die Miete erhöhen darf. So gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbunds zum Beispiel für rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland das Vergleichsmietensystem. Danach sind Mieterhöhungen immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. Diese Form der Mieterhöhung muss der Vermieter dem Mieter schriftlich mitteilen und begründen.
Als Begründung eignet sich die Bezugnahme auf eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder die Benennung dreier vergleichbarer Wohnungen. "In größeren Gemeinden stützt sich der ...
Als Begründung eignet sich die Bezugnahme auf eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder die Benennung dreier vergleichbarer Wohnungen. "In größeren Gemeinden stützt sich der ...