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Des Mieters Recht auf Privatsphäre

  • Sa, 21. Juli 2012
    Haus & Garten

Vermietete Immobilien dürfen nur in bestimmten Fällen fotografiert werden – etwa wenn der Mieter damit einverstanden ist.

Ungefragt drauflosknipsen sollte ein V...8211; und vor Gericht Recht bekommen.   | Foto: Andrea Schiffner
Ungefragt drauflosknipsen sollte ein Vermieter nicht. Mieter können dann sauer werden und die Kamera zerstören – und vor Gericht Recht bekommen. Foto: Andrea Schiffner
Darf ein Vermieter die vermieteten Räume fotografieren oder per Video aufnehmen, um sie beispielsweise zur Weitervermietung oder zum Verkauf zu veröffentlichen? Zu dieser Thematik gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Auch Urteile der Amts- und ...

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