Vermietete Immobilien dürfen nur in bestimmten Fällen fotografiert werden – etwa wenn der Mieter damit einverstanden ist.
Darf ein Vermieter die vermieteten Räume fotografieren oder per Video aufnehmen, um sie beispielsweise zur Weitervermietung oder zum Verkauf zu veröffentlichen? Zu dieser Thematik gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Auch Urteile der Amts- und ...