Nur Zukunftsmusik?

Chancen und Grenzen der digitalen Technik in der Immobilienverwaltung.
Statt sich direkt vor Ort zu treffen, tauschen sich die Eigentümer virtuell aus. Jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann an der Versammlung teilnehmen – von zu Hause aus, aus dem Büro oder aus dem Urlaub. Technisch ist das möglich. Doch nicht nur das WEG-Gesetz, das aus dem Jahr 1951 stammt, setzt Wohnungsbesitzern Grenzen. Ein Überblick über alles, was online möglich ist – und was nicht.
Messenger
Download
Der Zugriff auf den geschützten Bereich erfolgt mit einem Passwort, das jeder Nutzer bekommen kann. "Eigentümer und Verwalter sprechen das ab", sagt Meier. Das Einrichten des Newsrooms sei ein Serviceangebot, dafür sei kein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig.
Virtuelle Versammlungen
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter stützt sich hier auf ein Urteil des Amtsgerichts Königstein aus dem Jahr 2007. Demnach ist eine Telefonkonferenz keine Versammlung (Az.: 27 C 955/07). Eine Sprecherin führt als weiteres Argument den ...