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Landesheimbauverordnung

Heimaufsicht: Ausnahmen für Seniorenheime in Grenzach-Wyhlen

Verena Pichler
  • Mi, 07. August 2019, 14:29 Uhr
    Grenzach-Wyhlen

Die Seniorenheime Emilienpark und Himmelspforte erhalten einen zeitlichen Aufschub für die Umsetzung der Landesheimbauverordnung.

Das Seniorenzentrum hat noch 18 Doppel... werden, zwölf dürfen vorerst bleiben.  | Foto: Verena Pichler
Das Seniorenzentrum hat noch 18 Doppelzimmer. Sechs müssen umgebaut werden, zwölf dürfen vorerst bleiben. Foto: Verena Pichler 

GRENZACH-WYHLEN. Zum 1. September tritt die neue Landesheimbauverordnung in Kraft. Diese sieht verschiedene Vorgaben für Pflegeheime vor, unter anderem ist die Unterbringung in Doppelzimmern nicht mehr erlaubt, ebenso gibt es Mindestgrößen der Zimmer. Sowohl die Himmelspforte in Wyhlen, als auch das Seniorenzentrum Emilienpark hatten um Aufschub gebeten – die Antworten der Heimaufsicht des Landkreises fallen unterschiedlich aus.

Die Himmelpforte
Der Himmelspforte in Wyhlen wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt, wie der ehrenamtliche Geschäftsführer der Seniorenheim-GmbH, Bernd ...

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