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Helfer sollen Flüchtlinge zur Überfahrt übers Meer ermuntern - doch das stimmt nicht

Julius Müller-Meiningen
  • Do, 27. April 2017
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BZ-Plus Eine behauptete, schwere Tat wird strafrechtlich nicht geahndet. Der Ruf der Hilfsorganisationen aber ist beschädigt.

Es ist ein schlimmer Verdacht: Organisationen, die sich der Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit verschrieben haben, machen gemeinsame Sache mit Menschenhändlern. In diesem Sinne hat sich der sizilianische Oberstaatsanwalt Carmelo Zuccaro ausgedrückt. Seine Behörde in Catania ermittelt gegen sieben Nichtregierungsorganisationen, darunter fünf deutsche, die vor der libyschen Küste Flüchtlinge auf ihre Rettungsschiffe nehmen. Die Staatsanwaltschaft bleibt aber Nachweise schuldig.

Sie hat kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Organisationen eingeleitet, obwohl Zuccaro von Beweisen spricht, die die Kooperation zwischen Schleppern und ...

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