Der Verwaltungsgerichtshof hat die Freiburger Gebührensatzung deutlich bestätigt. Und zwar sowohl die Ausgestaltung wie die Höhe der Gebühren. So falsch kann die Gebühr also nicht sein.
Sehr deutlich hat der Verwaltungsgerichtshof die Freiburger Gebührensatzung bestätigt. Das dürfte ...