Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte den Fußball-Erstligisten 1899 Hoffenheim am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 000 Euro, der Physiotherapeut und Hoffenheimer Doping-Beauftragte Peter Geigler muss 2500 Euro zahlen.
FRANKFURT/MAIN. Den Punkt aus der Partie bei Borussia Mönchengladbach (1:1) am 7. Februar darf Hoffenheim indes behalten, da die Rheinländer den Einspruch gegen die Spielwertung wegen eines eigenen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien zurückzogen.
"Ein Punktabzug wäre schlicht unverhältnismäßig gewesen. Aber das war ...