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Holzverkauf muss neu geregelt werden

  • dpa

  • Fr, 30. Mai 2014
    Südwest

Das Kartellamt untersagt die zentrale Vermarktung durch Forst-BW für große Waldbesitzer in der bisherigen Form.

Waldbesitzer sollen ihr Holz künftig selbst vermarkten.   | Foto: dpa
Waldbesitzer sollen ihr Holz künftig selbst vermarkten. Foto: dpa
STUTTGART (dpa). Der zentrale Holzverkauf in Baden-Württemberg durch das Land verstößt nach Ansicht des Bundeskartellamts gegen das Wettbewerbsrecht – und wird verboten. Die Bonner Wettbewerbshüter beharren auf einer strikten Trennung der Vermarktung ...

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