Das Kartellamt untersagt die zentrale Vermarktung durch Forst-BW für große Waldbesitzer in der bisherigen Form.
STUTTGART (dpa). Der zentrale Holzverkauf in Baden-Württemberg durch das Land verstößt nach Ansicht des Bundeskartellamts gegen das Wettbewerbsrecht – und wird verboten. Die Bonner Wettbewerbshüter beharren auf einer strikten Trennung der Vermarktung ...