Bundesgerichtshof hat entschieden
Hunde und Katzen dürfen bleiben
Laurenz Haas
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Do, 21. März 2013, 15:26 Uhr
Neues für Schüler
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter zukünftig nicht das Recht haben, ihren Mietern die Haltung von Hunden oder Katzen ohne Grund zu verbieten.
Vorausgegangen war ein Fall in Gelsenkirchen. Auf ärztliches Anraten haben die Eltern ihrem kranken Kind einen Hund beschafft. Obwohl der Hund nur knapp über 20 Zentimeter groß war und die anderen Hausbewohner keine Einwände hatten, forderte die Vermieterin den Auszug des Hundes innerhalb von vier Wochen. Die Genossenschaft gab der Vermieterin recht, wonach laut Mietvertrag keine Hunde und Katzen gehalten werden dürften.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung in Mietverträgen jetzt für unwirksam. Die Mieter würden einseitig benachteiligt, weil die Klausel die Haltung von Hunden und Katzen "ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fälle und Interessen verbietet".
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fand das Urteil richtig. "Es ist letztendlich kein Grund ersichtlich, warum Mieter nicht einen kleinen Hund halten dürfen, wenn der niemand im Haus stört und sich keine Nachbarn beschweren", erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.
Dem deutschen Tierschutzbund war das Urteil jedoch nicht genug. Präsident Thomas Schröder sagte:"Wäre der Hund größer gewesen, hätte das Urteil sehr schnell anders ausgehen können, und das darf nicht sein". Er erklärte, dass die Tiere gerade für alte und sozial benachteiligte Menschen häufig die Rolle des einzigen Sozialpartners sind. Dies müsse bei zukünftigen Urteilen bedacht werden.
In Einzelfällen, etwa bei Störfaktoren, dürfen Vermieter die Tierhaltung jedoch immer noch verbieten.
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