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Im Hintergrund brodelt’s

Martin Pfefferle
  • Mo, 06. November 2017
    Heitersheim

In Sachen Nordumgehung: Normenkontrollklage und öffentlicher Vor-Ort-Termin am 24. November.

Formales Baurecht für die Nordumgehung...  ist jedoch an Bedingungen geknüpft.   | Foto: Martin Pfefferle
Formales Baurecht für die Nordumgehung besteht, ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Foto: Martin Pfefferle

HEITERSHEIM. In Sachen Nordumgehung geht es im Hintergrund weiter. Für die Antwort auf die Klagebegründung hat die Stadt Heitersheim Fristverlängerung beantragt und bekommen. Für die Petition an den Landtag ist ein Vor-Ort-Termin festgelegt worden, und zwar am Freitag, 24. November, von 10 bis 14 Uhr.

Formales Baurecht für die Nordumgehung besteht seit dem 14. Februar 2017, als der Bebauungsplan als Satzung beschlossen worden ist. Tatsächlich jedoch ist die Verfügbarkeit der Grundstücke zwingend für einen Baubeginn erforderlich. ...

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