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"Im öffentlichen Interesse"

Christian Rath
  • Mi, 21. August 2019
    Wirtschaft

Bundesverfassungsgericht sieht Mietpreisbremse angesichts teurer Wohnungen als erforderlich an .

Begehrter Wohnraum  | Foto: Wolfgang Kumm (dpa)
Begehrter Wohnraum Foto: Wolfgang Kumm (dpa)

KARLSRUHE. Die Mietpreisbremse für neue Mietverträge ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Vor allem SPD-Politiker wie Eva Högl freuten sich über die "Rechtssicherheit".

Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der Großen Koalition auf Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" festlegen. In diesen ...

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