ÄRGERNIS DER WOCHE: Ein Sohn kann nicht über die Bausparverträge seiner verstorbenen Eltern verfügen, weil eine Unterschrift fehlt.
Nach dem Tod der Eltern stehen die Kinder oft vor einem Berg ungeahnter Rechtsprobleme. So ging es Martin Winterberg* aus der Nähe von Friedrichshafen am Bodensee, als er zwei alte Bausparverträge auflösen und auszahlen lassen wollte. Über diesen Teil des ...