In Baden-Württemberg gilt seit Freitag, 28. Januar, wieder die Alarmstufe I – damit ist der Zugang in viele städtische Einrichtungen mit 2G (nachweislich geimpft oder genesen) möglich.
In der Alarmstufe II hatte vielfach noch 2G plus gegolten, Geimpfte (Booster ausgenommen) mussten sich zusätzlich testen.
Städtische Einrichtungen Folgende Einrichtungen können in der ...