Bei einer Treibjagd ist es passiert: Ein Jäger hat einen der beteiligten Hunde versehentlich erschossen. Das Amtsgericht Ettenheim spricht ihn vom Verstoß gegen das Tierschutzgesetz frei.
Mit einem Freispruch endete ein Strafverfahren mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen einen Jäger aus der südlichen Ortenau. Laut Anklage soll er während einer Jagd im Klosterwald oberhalb von Münchweier einen Hund erschossen haben. ...