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Jetzt an die Gehölzpflege denken

  • Sa, 16. Februar 2019
    Lörrach

Brutschutz greift ab März.

Obstbaumschnitt   | Foto: dpa
Obstbaumschnitt Foto: dpa

LÖRRACH (BZ). Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lörrach empfiehlt, anstehende Gartenarbeit noch rechtzeitig vor Beginn der Vegetationszeit durchzuführen. Bis 28. Februar ist noch Zeit, Büsche, Sträucher und Hecken zu schneiden. Rodungsarbeiten und eventuelle Baumentfernungen sind ebenfalls noch erlaubt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es nicht mehr gestattet, Bäume, Pflanzen und Gehölze zu entfernen, die als Nistplätze oder Lebensstätten für Vögel und andere wildlebende Tierarten dienen.

"Für Maßnahmen, die unbedingt notwendig sind, zum Beispiel im Rahmen der ...

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