Wer das "Z"-Symbol der russischen Streitkräfte öffentlich benutzt, kann nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums Ärger mit der Justiz bekommen. Möglich sind Haftstrafen.
Das Zeigen des "Z"-Symbols als Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine kann strafbar sein. ...