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(K)ein Freibrief für die Bauherren

Theo Weber
  • Mi, 16. April 2014
    Kippenheim

Kleine Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind möglich / Vorerst kein Metallgeländer auf dem Friedhof.

Vorerst erhält die Friedhoftreppe kein...l ein Holzgeländer angebracht werden.   | Foto: heidi fössel
Vorerst erhält die Friedhoftreppe kein Geländer. Über der Mauer (rechts oben) soll ein Holzgeländer angebracht werden. Foto: heidi fössel

KIPPENHEIM-SCHMIEHEIM. Ein Bauherr im Baugebiet "Wohnen am Schloss" soll nach dem Willen des Ortschaftsrats eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erhalten und die festgesetzte Wandhöhe von 5,50 Metern um 27 Zentimeter überschreiten dürfen. Diese Empfehlung hat der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Montag einstimmig dem Gemeinderat auf den Weg gegeben. Gleichzeitig hat er sich dafür ausgesprochen, bei weiteren Befreiungsanträgen in dem kleinen Baugebiet generell eine Überschreitung der Bauvorschriften um maximal fünf Prozent zuzulassen.

Die Bauvoranfrage hatte bereits vor einer Woche den Gemeinderat beschäftigt. Der war mit großer Mehrheit der Auffassung, dass sich zuerst der Ortschaftsrat mit ihr befassen sollte. Allerdings war im Gemeinderat Unmut darüber spürbar, ...

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