Der Rettungsschirm für die Pflege soll bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Die Leistungen waren zunächst bis zum 30. September befristet.
Dazu zählt insbesondere, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die Covid-19-Pandemie entstehen, gegenüber den Pflegekassen geltend machen können. Auch für ...