Das Amtsgericht Bad Säckingen muss die Frage klären, zu welchem Zeitpunkt sich ein mutmaßlicher Unfallverursacher betrank.
RICKENBACH. Ein 61 Jahre alter Angeklagter muss sich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Weil noch Nachermittlungen hinsichtlich der Alkoholisierung notwendig ...