Kameras bleiben draußen
Karlsruhe bestätigt Filmverbot in Gerichtssälen / Drei Verfassungsrichter mit Sondervotum.
KARLSRUHE (dpa/epd). Die Fernsehübertragung von Gerichtsverfahren bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil eine Verfassungsbeschwerde des Senders n-tv mit fünf zu drei Richterstimmen zurückgewiesen.
Der Berliner Privatkanal wollte eine Lockerung des seit 1964 geltenden Verbots von Fernseh- und Hörfunkaufnahmen durchsetzen. Der Privatsender hatte die ...