Karlsruhe billigt EU-Vertrag
Das Bundesverfassungsgericht macht aber Auflagen für die Ratifizierung des Reformwerks
KARLSRUHE (epd/dpa/rol). Der EU-Reformvertrag von Lissabon ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Begleitgesetz zur EU-Reform müsse jedoch korrigiert werden, bevor Deutschland die Ratifikationsurkunde hinterlegen kann, entschied das höchste deutsche Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die im Vertrag enthaltenen Mitbestimmungsrechte von Bundestag und Bundesrat seien nicht ausreichend.
"Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", fasste der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas ...