Das von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Bundeswahlgesetz verstößt gegen die Chancengleichheit der Parteien. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Begrenzung der Überhangmandate bei Bundestagswahlen. Nur noch "etwa 15" derartige Mandate sollen künftig ohne Ausgleich zulässig sein, entschied der Zweite Senat des Gerichts unter Präsident Andreas Voßkuhle. Das Gericht beanstandete auch zwei weitere Bestimmungen des neuen Wahlrechts, das ...