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Überholte Berechnungsbasis

Karlsruhe kippt Zweitwohnungsteuern

  • dpa

  • Do, 24. Oktober 2019, 14:02 Uhr
    Deutschland

Viele Touristenorte und Unistädte bitten Zweitwohnungsbesitzer zur Kasse. Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht daran nichts auszusetzen. Mancherorts hapert es allerdings an der Umsetzung.

Bundesverfassungsgericht: Satzungen müssen überarbeitet werden.  | Foto: Uli Deck
Bundesverfassungsgericht: Satzungen müssen überarbeitet werden. Foto: Uli Deck
Universitätsstädte und Urlaubsorte erheben oft eine Zweitwohnungsteuer - bei der Berechnung dürfen sie sich aber nicht mehr auf Daten aus den 1960er Jahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht ...

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