Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Für eine Neuregelung setzten die Richter eine Frist bis zum 30. Juni 2014.
Das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Dabei geht es um Fälle, in denen einer der ...